Winterreifenpflicht, Schneeketten & Co.: Änderungen der Vorschriften für den Winterverkehr 2025

Winterreifenpflicht, Schneeketten & Co.: Änderungen der Vorschriften für den Winterverkehr 2025

Überblick über die Winterreifenpflicht in Deutschland

Die Winterreifenpflicht in Deutschland ist ein zentrales Thema für alle Autofahrer, insbesondere im Hinblick auf die bevorstehenden Änderungen der Vorschriften für den Winterverkehr 2025. Gemäß der aktuellen Gesetzeslage besteht eine situative Winterreifenpflicht: Autofahrer müssen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit geeigneter Bereifung unterwegs sein. Dies bedeutet, dass Winter- oder Ganzjahresreifen mit M+S-Kennzeichnung sowie dem Alpine-Symbol (Schneeflocke) vorgeschrieben sind.

Aktuelle Gesetzeslage

Laut Straßenverkehrsordnung (§ 2 Abs. 3a StVO) gilt die Pflicht zur Nutzung von Winterreifen nicht an bestimmte Kalenderzeiten gebunden, sondern orientiert sich an den tatsächlichen Wetterverhältnissen. Seit Januar 2018 müssen neu gekaufte Reifen das Alpine-Symbol tragen, während ältere M+S-Reifen nur noch bis September 2024 zulässig sind. Die bevorstehenden Änderungen zum Winter 2025 betreffen vor allem verschärfte Anforderungen an die Mindestprofiltiefe und eine noch klarere Kennzeichnungspflicht für Wintertauglichkeit.

Pflichten für Autofahrer

Autofahrer sind verpflichtet, rechtzeitig auf wintertaugliche Bereifung umzurüsten und zusätzlich auf die korrekte Montage zu achten. Wer gegen die Winterreifenpflicht verstößt, muss mit Bußgeldern und einem Punkt in Flensburg rechnen. Besonders relevant wird dies bei Unfällen: Hier kann eine Mitschuld oder sogar der Verlust des Versicherungsschutzes drohen, wenn keine geeigneten Reifen montiert sind.

Regionale Besonderheiten

In einigen Regionen Deutschlands gelten aufgrund besonderer Witterungsbedingungen zusätzliche Vorschriften. So sind beispielsweise in alpinen Gebieten wie Bayern oder im Harz häufig auch Schneeketten vorgeschrieben, sobald entsprechende Verkehrszeichen dies anzeigen. Autofahrer sollten daher stets auf regionale Hinweise achten und sich vor Fahrtantritt über die aktuelle Lage informieren.

Fazit

Die Einhaltung der Winterreifenpflicht ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern trägt maßgeblich zur Verkehrssicherheit bei winterlichen Straßenverhältnissen bei. Mit den kommenden Änderungen für den Winter 2025 ist es ratsam, sich frühzeitig zu informieren und entsprechend vorzubereiten.

2. Änderungen der Vorschriften für den Winterverkehr ab 2025

Neue gesetzliche Regelungen im Überblick

Ab dem 1. Januar 2025 treten in Deutschland mehrere Änderungen bezüglich der Winterreifenpflicht und der Nutzung von Schneeketten in Kraft. Die neuen gesetzlichen Vorgaben sollen die Sicherheit auf winterlichen Straßen weiter erhöhen und setzen dabei verstärkt auf klare Definitionen sowie verschärfte Kontrollen. Besonders relevant sind die neuen Anforderungen an das Reifenprofil, die Kennzeichnungspflicht für Winterreifen („Alpine“-Symbol), sowie spezifische Fristen für den Wechsel von Sommer- auf Winterreifen.

Relevante Fristen und Übergangsregelungen

Regelung Gültig ab Bemerkung
Pflicht zur Nutzung von Winterreifen mit „Alpine“-Symbol 01.01.2025 Winterreifen mit M+S-Kennzeichnung ohne Alpine-Symbol nur noch bis 30.09.2025 erlaubt
Mindestprofiltiefe für Winterreifen (neu: 4 mm) 01.01.2025 Bisher waren 1,6 mm ausreichend
Mitführpflicht von Schneeketten in bestimmten Regionen 01.11.–31.03. Konkretisiert für Gebirge und ausgeschilderte Streckenabschnitte

Auswirkungen auf Fahrer und Fahrzeughalter

Für Fahrer und Halter bedeutet dies eine frühzeitige Planung beim Reifenkauf sowie das rechtzeitige Umrüsten der Fahrzeuge vor dem ersten Frost. Bei Verstößen gegen die neuen Vorschriften drohen ab 2025 erhöhte Bußgelder sowie mögliche Punkte im Fahreignungsregister (FAER). Zudem sind gewerbliche Fuhrparkbetreiber verpflichtet, ihre gesamte Fahrzeugflotte entsprechend umzurüsten und zu dokumentieren.

Praxistipp:

Es empfiehlt sich, bereits im Herbst einen Werkstatttermin zu vereinbaren, um Engpässe beim Reifenwechsel zu vermeiden und sicherzustellen, dass die neuen gesetzlichen Mindestanforderungen eingehalten werden.

Schneeketten und alternative Ausrüstungspflichten

3. Schneeketten und alternative Ausrüstungspflichten

Pflicht und Einsatzbereiche von Schneeketten

Mit den Änderungen der Vorschriften für den Winterverkehr 2025 werden die Anforderungen an Schneeketten in Deutschland präzisiert. Grundsätzlich besteht keine generelle Schneekettenpflicht, jedoch müssen sie bei entsprechender Beschilderung („Schneeketten vorgeschrieben“) verwendet werden. Besonders betroffen sind alpine Regionen, Gebirgspässe und Straßenabschnitte mit starker Steigung, auf denen Schnee- oder Eisglätte erwartet wird. Hier ist das Mitführen und sachgemäße Anlegen von Schneeketten verpflichtend.

Ausnahmen und besondere Regelungen

Für Fahrzeuge mit Allradantrieb können unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen gelten, sofern diese über wintertaugliche Bereifung verfügen. Auch für den öffentlichen Nah- und Fernverkehr gibt es spezielle Bestimmungen hinsichtlich alternativer Ausrüstung. In urbanen Gebieten ist der Einsatz von Schneeketten seltener notwendig; dennoch sollte stets auf lokale Wetterwarnungen und Verkehrshinweise geachtet werden.

Empfehlungen für geeignete Schneeketten und Alternativen

Beim Kauf von Schneeketten empfiehlt es sich, auf TÜV-geprüfte Modelle zu achten, die zur jeweiligen Reifengröße passen. Moderne Schnellmontagesysteme erleichtern das Anlegen erheblich. Als Alternative zu klassischen Schneeketten können textile Traktionshilfen genutzt werden, die insbesondere für kurzfristige Einsätze geeignet sind. Die Nutzung von Spikes bleibt gemäß StVO in Deutschland grundsätzlich verboten, außer in explizit freigegebenen Grenzregionen wie etwa im Allgäu oder im Berchtesgadener Land. Fahrer sollten sich stets vor Fahrtantritt über aktuelle Vorschriften und regionale Besonderheiten informieren.

4. Kontrollen und Bußgelder: Was erwartet Autofahrer?

Mit den neuen Vorschriften für den Winterverkehr 2025 in Deutschland wird die Überwachung auf Einhaltung der Winterreifenpflicht, Schneekettenpflicht und weiterer Sicherheitsvorschriften deutlich verschärft. Die Behörden setzen verstärkt auf stichprobenartige sowie gezielte Kontrollen, insbesondere in Regionen mit erhöhtem Schnee- und Glatteisrisiko, wie den Alpen, Mittelgebirgen oder auf Autobahnen.

Verschärfte Überwachung im Winter

Im Rahmen der Änderungen werden Kontrollpunkte an neuralgischen Stellen eingerichtet. Dazu gehören Zufahrten zu Skigebieten, Grenzübergänge sowie bekannte Steigungs- oder Gefahrenstrecken. Mobile Kontrollteams der Polizei und des Ordnungsamtes überprüfen nicht nur das Vorhandensein von Winterreifen (M+S-Kennzeichnung oder Alpine-Symbol), sondern kontrollieren auch, ob Schneeketten mitgeführt und im Bedarfsfall korrekt montiert werden können.

Bußgelder bei Verstößen

Die neuen Regelungen bringen auch angepasste Bußgeldhöhen mit sich. Verstöße gegen die Winterreifenpflicht oder das Nichtmitführen beziehungsweise unsachgemäße Anlegen von Schneeketten werden strenger geahndet als bisher.

Verstoß Bußgeld 2024 Bußgeld 2025 (neu) Punkte in Flensburg
Fahren ohne Winterreifen bei winterlichen Bedingungen 60 € 100 € 1 Punkt
Mitführungspflicht für Schneeketten missachtet 40 € 75 € 1 Punkt
Anordnung zum Anlegen der Ketten nicht befolgt 80 € 120 € 1 Punkt
Verkehrsbehinderung durch unzureichende Ausrüstung 80 € 150 € 1 Punkt

Typische Kontrollsituationen im Winterverkehr

  • Zufahrten zu Wintersportorten: Hier werden besonders häufig Reifen und Ketten überprüft.
  • Auffahrten zu Autobahnen: Vor allem bei angekündigten Schneefällen finden hier kurzfristige Schwerpunktkontrollen statt.
  • Berg- und Passstraßen: An neuralgischen Punkten wird regelmäßig kontrolliert, ob Fahrzeuge ausreichend ausgerüstet sind.
  • Zufällige Verkehrskontrollen: Auch abseits bekannter Problemzonen ist mit stichprobenartigen Überprüfungen zu rechnen.
Praxistipp:

Sorgen Sie rechtzeitig für eine passende Winterausrüstung Ihres Fahrzeugs. Beachten Sie regionale Besonderheiten – beispielsweise können in Bayern und Baden-Württemberg zusätzliche Vorschriften gelten. Wer vorbereitet ist, spart nicht nur Bußgelder, sondern erhöht auch die eigene Sicherheit sowie die aller Verkehrsteilnehmer.

5. Praktische Tipps für sicheren Winterverkehr

Fahrzeugvorbereitung: Sicherheit beginnt vor der Fahrt

Die richtige Vorbereitung Ihres Fahrzeugs ist entscheidend für die sichere Teilnahme am Winterverkehr. Kontrollieren Sie regelmäßig den Zustand Ihrer Winterreifen und achten Sie auf eine Profiltiefe von mindestens 4 mm, wie es die aktuellen Vorschriften nahelegen. Prüfen Sie zudem den Reifendruck, da kalte Temperaturen diesen beeinflussen können. Vergessen Sie nicht, Scheibenwischer und -waschanlage mit frostbeständigem Reinigungsmittel zu befüllen und die Beleuchtung auf Funktion zu testen. Ein Eiskratzer, Handschuhe sowie eine Warnweste sollten im Fahrzeug griffbereit sein.

Fahrverhalten bei Schnee und Eis: Anpassung ist Pflicht

Bei winterlichen Straßenverhältnissen empfiehlt sich ein defensiver Fahrstil. Reduzieren Sie Ihre Geschwindigkeit und halten Sie ausreichend Abstand zum Vordermann, da sich der Bremsweg auf glatten Straßen erheblich verlängert. Vermeiden Sie abrupte Lenk- oder Bremsmanöver und nutzen Sie nach Möglichkeit die Motorbremse. In Steigungen oder Gefällen kann das Anlegen von Schneeketten erforderlich werden – informieren Sie sich über regionale Regelungen, insbesondere in alpinen Gebieten.

Empfohlene Ausstattungen für den Winter

Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Winterbereifung empfiehlt es sich, weitere Ausstattungen mitzuführen: Schneeketten gehören in schneereichen Regionen zur Grundausstattung. Eine Decke, Starthilfekabel, Taschenlampe und ein kleiner Vorrat an Getränken erhöhen die Sicherheit bei längeren Wartezeiten im Stau oder bei Pannen. Auch ein voll aufgeladenes Mobiltelefon kann in Notfällen entscheidend sein.

Zusätzliche Hinweise

Beachten Sie stets die aktuellen Wetterwarnungen sowie veränderte Verkehrsregelungen durch die Winterreifenpflicht 2025. Informieren Sie sich vor Fahrtantritt über mögliche Streckensperrungen oder Schneekettenpflicht auf Ihrer Route.

Fazit

Eine sorgfältige Fahrzeugvorbereitung, angepasstes Fahrverhalten und die richtige Ausstattung sind maßgeblich für Ihre Sicherheit im deutschen Winterverkehr – besonders unter Berücksichtigung der neuen Vorschriften ab 2025.

6. FAQ: Häufige Fragen zu Winterreifen, Schneeketten & Co.

Welche neuen Vorschriften gelten ab 2025 für Winterreifen?

Ab 2025 müssen Fahrzeuge bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Winterreifen ausgestattet sein, die das Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) tragen. Die bisherige M+S-Kennzeichnung alleine reicht nicht mehr aus. Außerdem wurde die Profiltiefe für Winterreifen auf mindestens 1,6 mm gesetzlich festgelegt, wobei aus Sicherheitsgründen 4 mm empfohlen werden.

Sind Schneeketten verpflichtend?

Schneeketten sind weiterhin nur dort Pflicht, wo sie durch Verkehrszeichen vorgeschrieben sind. Allerdings sollten sie in bestimmten Regionen Deutschlands – vor allem in den Alpen und Mittelgebirgen – stets mitgeführt werden. Die neuen Vorschriften sehen außerdem vor, dass Schneeketten nur auf Reifen mit ausreichendem Profil und zugelassenen Wintereigenschaften montiert werden dürfen.

Gelten die Vorschriften auch für ausländische Fahrzeuge?

Ja, alle Fahrzeuge, die sich im deutschen Straßenverkehr bewegen – unabhängig von ihrer Herkunft – müssen die deutschen Vorschriften zur Winterausrüstung einhalten. Wer ohne geeignete Bereifung oder Schneeketten unterwegs ist, riskiert Bußgelder und im Schadensfall einen Verlust des Versicherungsschutzes.

Wie erkenne ich geeignete Winterreifen?

Achten Sie beim Kauf von Winterreifen auf das Alpine-Symbol (Schneeflocke im Bergpiktogramm). Nur Reifen mit diesem Symbol erfüllen ab 2025 die gesetzlichen Anforderungen für den Winterbetrieb in Deutschland. Prüfen Sie zudem regelmäßig das Reifenalter und die Profiltiefe.

Müssen auch Ganzjahresreifen bestimmte Anforderungen erfüllen?

Ganzjahresreifen sind zulässig, sofern sie ebenfalls das Alpine-Symbol tragen. Ältere Modelle mit nur M+S-Kennzeichnung ohne Alpine-Symbol sind ab 2025 nicht mehr ausreichend. Für Vielfahrer oder Fahrten in schneereichen Regionen werden jedoch reine Winterreifen empfohlen.

Was sollte ich bei der Montage und Nutzung von Schneeketten beachten?

Montieren Sie Schneeketten immer gemäß der Herstelleranleitung und nur auf den Antriebsrädern. Fahren Sie maximal 50 km/h mit montierten Ketten und entfernen Sie diese umgehend nach Verlassen verschneiter oder vereister Fahrbahnen, um Schäden an Reifen und Straße zu vermeiden.

Weitere Informationen

Aktuelle Hinweise sowie detaillierte Regelungen finden Sie auf den Webseiten des ADAC und des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV). Bei Unsicherheiten wenden Sie sich an eine Fachwerkstatt oder Ihren Reifenhändler.